Heinrich Olbricht

„Allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.“

(Johann Peter Hebel)


Heinrich Olbricht ist seit 1992 zur Anwaltschaft zugelassen. Zuvor war er im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg und als abgeordneter Aufbauhelfer am Sächsischen Staatsministerium der Finanzen in Dresden tätig.


Erbrecht

  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Erbauseinandersetzungen

Ehrenamtliches Engagement

Beratertätigkeit im Heinrich-Hansjakob-Haus; Mitglied im Vorstand des SKM-Diözesanvereins

 

Diese Homepage erfasst bestimmte Zugriffsdaten und nutzt Cookies. Näheres erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.