Heinrich Olbricht
„Allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.“
(Johann Peter Hebel)
Heinrich Olbricht ist seit 1992 zur Anwaltschaft zugelassen. Zuvor war er im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg und als abgeordneter Aufbauhelfer am Sächsischen Staatsministerium der Finanzen in Dresden tätig.
Erbrecht
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckungen
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Erbauseinandersetzungen
Ehrenamtliches Engagement
Beratertätigkeit im Heinrich-Hansjakob-Haus; Mitglied im Vorstand des SKM-Diözesanvereins